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Allgemeinmedizin

Auffrischungskurs - Suchtmittel-Untersuchung nach § 5 StVO

3 CME-Punkte
📅 Datum
27. Januar 2027
📍 Ort
Linz, Österreich
🏛️ Veranstalter
MedAk-Medizinische Fortbildungsakademie
💶 Kosten
Auf Anfrage beim Veranstalter

Beschreibung

Laut §2 Ärztepoolverordnung Punkt 2 ist die ermächtigte Ärztin/der ermächtigte Arzt verpflichtet, im Abstand von höchstens 3 Jahren einen neuerlichen Weiterbildungskurs im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu absolvieren. Ziel der Weiterbildung für die Fahrtauglichkeitsgutachterinnen und -gutachter soll sein, dass diese die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen besser beurteilen können und die Gutachtensformulare schlüssig ausfüllen können. Inhalte lt. Ärztepoolverordnung-ÄpV §2 (1): Abschlussgutachtenerstellung Kenntnisse über Drogensubstanzen Vermittlung des Wissens über Drogenwirkungen Erkennen ein

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