ZAM: Vorsorgeuntersuchung
Beschreibung
Ärzt*innen, mit denen erstmals ein Vorsorgeuntersuchungs-Einzelvertrag aufgrund der Bestimmungen des VU-Gesamtvertrages abgeschlossen wird, sind verpflichtet eine Schulung oder das E-Learning-Programm zu absolvieren. Zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen sind folgende Ärzt*innen mit Niederlassung berechtigt: • Fachärzt*innen für Innere Medizin (Basisprogramm und VU-Koloskopie) • Fachärzt*innen für Lungenkrankheiten • Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin • Fachärzt*innen für Chirurgie (nur VU-Koloskopie) Werden im Rahmen der Vertretungstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt, so muss
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