Ausbildung zum sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG)
Beschreibung
Nach dem Führerscheingesetz dürfen seit 1.11.1997 auch Ärzte ohne Physikatsprüfung Führerscheinuntersuchungen durchführen. Voraussetzung dafür ist eine gültige Lenkerberechtigung für die Klasse B, die Eintragung in der Ärzteliste als Arzt für Allgemeinmedizin mit EIGENEM Berufssitz und die Bestellung durch den Landeshauptmann zum sachverständigen Arzt. Um eine Bestellung überhaupt beantragen zu können, muss eine verkehrsmedizinische Schulung im Ausmaß von mindestens 12 Stunden besucht werden. Jeder sachverständige Arzt für Allgemeinmedizin ist danach verpflichtet, im Zeitraum des dritten bis f
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